Der Rhein ist eine internationale Wasserstraße mit Berufsschifffahrt. Oft sind mehrere Binnenschiffe gleichzeitig zu sehen. Dabei ist der Schiffsverkehr an Wochenenden oft  höher als während der Woche, wenn viele Schiffe in den Häfen liegen um Ladung zu löschen. MarineTraffic.com zeigt aktuell die Schiffe in der Nähe des Hafens Volmerswerth.

Eine AIS Empfangsstation in der Nähe wird von unserem Mitglied Werner Buhr betrieben.

Die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung regelt den Verkehr auf dem Rhein. Die Berufsschiffahrt hat grundsätzlich Vorfahrt vor der Sportschifffahrt. Für "Freizeitkapitäne" ist es wichtig, das Verhalten der Schiffsführer richtig einschätzen.

In der Regel ist auf dem Rhein Rechtsverkehr, wie auf der Straße, wobei die Bergfahrer den Talfahrern genügend Raum lassen müssen (§ 6.04 Begegnen: Grundregeln(1) ). Durch die hohe Geschwindigkeit über Grund drehen die großen, talfahrenden Schiffe frühzeitig in die Kurve. Es hat nicht nur den Anschein, als ob sie quer zu ihrem Kurs in die Aussenkurve versetzt würden. Die kann man in der Schnelle am Düsseldorfer Rheinturm gut beobachten.

Auch die bergfahrenden Berufsschiffe nutzen die Tatsache, dass in der Innenkurve weniger Stömung ist, und fahren daher manchmal auf der "falschen" Seite. Sie zeigen durch eine blaue Tafel an Steuerbord, bei Nacht durch ein Blinklicht (§ 6.04 Begegnen: Grundregeln (3) ) an, dass sie an entgegen der Regel an dieser Seite passiert werden möchten .

Mit einem guten Ankergeschirr kann man auf dem Rhein durchaus ankern, z.B. am Sontagnachmitag oberhalb der Fleher Brücke. Oder beim japanischen Feuerwerk auf einem Logenplatz direkt vor den Oberkasseler Rheinwiesen. Dabei sollte der Anker nicht zu klein sein, denn der Boden besteht aus zumeist grobem Kies, über den ein kleiner Anker hinwegrutscht. Auch ist ein ausreichender Kettenvorlauf und eine Ankerleine, die um ein Mehrfaches länger ist als die sonst als Fausregel genommene "3-fache Wassertiefe", unbedingt zu empfehlen. Man ankert immer außerhalb des Fahrwassers und möglichst im flachen Uferbereich der Innenkurven. Auch sollte man sich gut von Kribben (Stein-Buhnen) freihalten, da die vorbeifahrende Berufsschiffahrt dort unkalkulierbare Nehrströmungen erzeugen kann. Keinesfalls darf man in den Verbotszonen ankern (§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten), die am Ufer durch einen durchgestrichenen Anker gekennzeichnet sind.

Auch wenn es schade ist, sind Baggerlöcher in der Regel gesperrt, was durch eine rote Tafel mit weißem Querbalken gekennzeichnet wird (§ 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen).

Zwar hört man zuweilen noch Schallsignale z.B. beim Einlaufen in einen Hafen (§ 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen) aber meist stimmen sich die Schiffer über UKW-Funk miteinander ab. Es ist daher interessant den Funkverkehr auf Kanal 10 abzuhören, auch wenn Kleinfahrzeuge nicht dazu verpflichtet sind (§ 4.05 Sprechfunk).

Natürlich ist das alles aus dem Führerscheinkurs bekannt, denn für Sportboote mit Motoren stärker als 3,68 Kilowatt (§ 3a Fahrerlaubnispflicht auf dem Rhein) ist eine Fahrerlaubnis erorderlich.

Grundsätzlich ist das Befahren des Rheines weder gefährlich noch schwierig. Wer dennoch unsicher ist, heuert erst einmal als Crew an oder fragt  erfahrene Vereinsmitglieder.