Mit 7,32 m erreichte das Hochwasser in der zweiten Woche des neuen Jahres seinen Scheitelpunkt und ist zwischenzeitlich wieder zurückgegangen. Glück gehabt sagte unser Hafen - und Zeugwart auf der Jahreshauptversammlung. Nach wie vor liegen jedoch zwei Schiffe an der Anlage, so dass die Unterstromseite nicht verschoben und hochwassersicher gemacht werden kann.

 

Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser! Statt auf Glück zu setzen, muss vorausschauend gehandelt werden! Das Risiko ist einfach riesig!

Bereits zweimal in der 100-Jährigen Geschichte hat der Rhein gezeigt, welche Urgewalten er entfesseln kann. Die Kräfte der Strömung sind riesig!

1966 riss sich die damals noch hölzerne Steganlage los. Totalschaden!

Mit großem finanziellen und persönlichem Einsatz der Mitglieder konnte im folgenden Jahr zum 50-jährigen Jubiläum eine neue Mittelsteganlage aus Stahl eingeweiht werden. 25 Jahre später erteilte der Rhein dem Verein wieder eine Lehre: Der vordere Teil der Anlage wurde durch die enorme Strömung des Hochwassers abgeknickt.

Wiederum gelang es die Kräfte zu bündeln und zum 75-jährigen Jubiläum die erweiterte Rundumanlage in Betrieb zu nehmen.

Um das Risiko einer Steganlage quer zum Fluss zu senken, steht in der Genehmigung 18/5/94-Nr4(94) des Wasser und Schiffahrtsamtes Köln als Auflage 16:
"Bei eintretendem Hochwasser,das mein überfluten des Hafenbeckens erwarten läßt, sind rechtzeitig die schwimmenden Fahrzeugeaus dem Hafen zu entfernenund die Sicherung der Anlage gemäßPos11 der Statikvorzunehmen."
Dort wird weiter ausgeführt:
"Bei Hochwasser werden die Schoorbäume ausgehangen und durch Drahtseile ersetzt. Es liegt kein Schiff an derAnlage"

In der Hochwasserpolizeilichen Genehmigung des Zauns vom 10. Dezember 1954 steh unter II: 
"Bei jedem einsetzenden Hochwasser, stets aber in der Zeit vom 1. November bis einschließlich 31. März jeden Jahres sind der Maschendraht, der quer zur Stromrichtung stehenden Zäune und das Tor abzubauen und aus dem gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rheines zu entfernen"

Dieses ist in der Hafenordnung "Liegen und Slippen im DSV" wie folgt konkretisiert worden.

"Da der Hafen nicht hochwassersicher ist, müssen alle Schiffe ab einem Pegelstand von 6.50 m von der Steganlage entfernt sein. Schwächer motorisierte Schiffe sollten nicht erst im letzten Augenblick in sichere Häfen überführt werden.

Sofern der Wasserstand es zulässt sind die Boote von spätestens Anfang November bis in den März wegen der starken Strömung bei möglichem Hochwasser auszuslippen oder müssen benachbarte Häfen nutzen.

Dann wird die Unterstromanlage von den Bäumen gelöst und in die Oberstromanlage eingeschwommen. Beide werden mit Hochwasserdrähten an den Verankerungen der Schoorbäume gesichert. Auch die Umzäunung des unteren Geländes und die Brücken zu den Stegen werden vorsorglich in jedem Herbst entfernt."

Dem kommenden Vorstand ist daher nur zu wünschen, dass er mehr Rückhalt in der Mitgliedschaft hat gleichzeitig mehr Durchsetzungsvermöge gegenüber der Mitgliedschaft genießt, um diese erforderlichen Maßnahmen vorausschauend umzusetzen!!